AGB

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SYLT TOURISMUS ZENTRALE GMBH

 

01.
Der Mietvertrag wird von der SYLT TOURISMUS ZENTRALE GmbH (nachfolgend STZ) im Namen und mit Vollmacht des Vermieters abgeschlossen. Die STZ ist nur als Vermittler tätig. Die STZ erbringt ihre Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung des Vermieters und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Absatz 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter, nicht die STZ als Vermittler. Das Mietverhältnis umfasst das in der Reservierungsbestätigung beschriebene Mietobjekt.

02.
Mit seinem Buchungsauftrag, der telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, akzeptiert der Mieter das Angebot der STZ und deren AGB.

03.
Nach Empfang der Reservierungsbestätigung sind vom Mieter 25% Anzahlung auf das Treuhandkonto der STZ zu leisten. Die Zahlung des Restbetrags muss 14 Tage vor Anreise bei der STZ vorliegen, damit der Urlaubs-scheck rechtzeitig zugestellt werden kann. Dieser gewährleistet die ordnungsgemäße Übergabe des gebuchten Mietobjektes und ist dem Vermieter oder dessen Beauftragten bei Anreise auszuhändigen.

04.
Bei Rücktritt vom Mietvertrag berechnen wir 50,- € Bearbeitungsgebühr. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf 80% des Mietbetrages, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum und Mietpreis zu vermieten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung unter sylt-tourismus.de/reiseruecktritt

05.
Die STZ, als Vermittler, wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, soweit die Leistung durch einen Umstand, den die STZ nicht zu vertreten hat, unmöglich wird; zum Beispiel durch Wasser- oder Brandschäden im Mietobjekt.

06.
Die Endreinigung und Erstausstattung mit Bett- und Handtuchwäsche (1 Wäschepaket pro gebuchte Person) ist im Endpreis enthalten.

07.
Am Anreisetag hat der Mieter ab 16:00 Uhr Anspruch auf das Mietobjekt. Die Schlüsselübergabe erfolgt montags bis samstags bis 17:00 Uhr im Büro der STZ - Keitumer Landstraße 10 b, Sylt/Tinnum. Anreisen nach 17:00 Uhr sind telefonisch bei der STZ anzumelden. Die Schlüsselübergabe erfolgt dann über einen Schlüsselsafe, mittels eines Zahlencodes, der dem Mieter bei Anruf von der STZ mitgeteilt wird.

08.
Bei Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes, falls vorhanden, sind spätestens am nächsten Tag in unserem Büro zu melden. Übliche Reparaturen sind in Kauf zu nehmen. In dringenden Fällen ist es der STZ gestattet, die Wohnung zu betreten. Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

09.
Bei unvorhergesehenem Ausfall des Internetzugangs, sei es durch technische Gegebenheiten, Ausfall und/oder Leitungsarbeiten durch den Internetanbieter, hat der Gast weder Anspruch auf Ersatz noch auf Mietpreisminderung.

10.
Das Mietobjekt darf nur mit der in unserer Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden (Kinder gelten als volle Person).

11.
Haustiere dürfen in dem Mietobjekt nicht aufgenommen werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die STZ.

12.
Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner verursachten Schäden zu ersetzen und der STZ unverzüglich zu melden.

13.
Am Abreisetag steht dem Mieter das Mietobjekt bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel sind spätestens bis 10:15 Uhr im Büro der STZ zu übergeben. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselübergabe muss der Vermieter sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete vorbehalten. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Türschlösser einbauen zu lassen.
Bei Abreise ist die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Das Geschirr muss abgewaschen sein und der Hausmüll entsorgt werden. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor.

14.
Die Kurabgabe ist nach der örtlichen Kurabgabesatzung vom Mieter an die Sylt Tourismus Zentrale zu entrichten.

Scroll to top