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1. Der Mietvertrag wird von
der Das Mietverhältnis umfasst das in der Reservierungsbestätigung beschriebene Mietobjekt. 2. Mit seinem Buchungsauftrag, der telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-mail erfolgen kann, akzeptiert der Mieter das Angebot der STZ und deren Miet- vertragsbedingungen. 3. Nach Empfang der Reservierungs- bestätigung sind vom Mieter 25 % Anzahlung auf das Treuhandkonto der STZ zu leisten. Hierdurch wird der Mietvertrag zwischen Mieter und Eigentümer bindend. Die Zahlung des Restbetrages muß 14 Tage vor Anreise bei der STZ vorliegen, damit der Urlaubsscheck rechtzeitig zugestellt werden kann. Dieser gewährleistet die ordnungsgemäße Übergabe des gebuchten Mietobjektes und ist dem Eigentümer oder dessen Beauftragten bei Anreise auszuhändigen. 4. Die STZ Buchungsgebühr beträgt € 15,-. Bei Rücktritt vom Mietvertrag berechnen wir € 50,- Bearbeitungsgebühr. Darüber hinaus hat der Eigentümer Anspruch auf 80 % des Mietbetrages, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum und Mietpreis zu vermieten. Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (siehe Anlage). 5. Die Endreinigung und Erstausstattung mit Bett- und Handtuchwäsche (1 Wäschepaket pro Person) sind als Vertragsbestandteil obligatorisch und keine Wahlleistung. 6. Am Anreisetag hat der Mieter ab 16:00 Uhr Anspruch auf das Mietobjekt. Die Schlüsselübergabe erfolgt montags bis samstags bis 18:00 Uhr im Büro der STZ – Keitumer Landstraße 10 b, Tinnum/Sylt. Anreisen nach 18:00 Uhr sind telefonisch bei der STZ zu melden. Die Schlüsselübergabe erfolgt danach über einen Schlüssel-Safe, mittels eines Zahlencodes, der dem Mieter bei Anruf von der STZ mitgeteilt wird. |
7. Bei Übernahme
des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat
zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel
des Mietobjektes sind unverzüglich anzuzeigen.
Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. 8. Das Mietobjekt darf nur mit der in unserer Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden (Kinder gelten als volle Person). 9. Haustiere dürfen in dem Mietobjekt nicht aufgenommen werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die STZ. 10.
Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung
verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich,
alle durch ihn oder seine Mitbewohner verursachten Schäden zu ersetzen
und der STZ zu melden. Bei Abreise ist die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Das Geschirr muß abgewaschen sein und der Hausmüll entsorgt werden. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich der Eigentümer die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor. 12. Die Kurabgabe ist nach der örtlichen Kurabgabesatzung vom Mieter bei der Anreise zu entrichten. 13. Die STZ erbringt ihre Vermittlungs- leistungen im Namen und für Rechnung des Eigentümers und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651 a, Absatz 1 BGB. |
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SYLT TOURISMUS ZENTRALE GmbH (HRB 678) Keitumer Landstraße 10 b • 25980 Tinnum/Sylt • Tel. 04651 - 6026 • Fax. 04651 - 28180 www.sylt-tourismus.de • info@sylt-tourismus.de |
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